Dr. med. Andreas Sandhaus
Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie 

Hüfte

Hüftgelenkarthrose

Die Arthrose (Gelenkverschleiß) ist die häufigste Gelenkerkrankung des Menschen. Mehr als 50% der Menschen über 50 Jahre sind in Deutschland von  einer Gelenkarthrose betroffen.

Das Hüftgelenk ist ein Kugelgelenk. Es besteht aus der Pfanne, welche im Beckenknochen verankert ist, sowie der Gelenkkugel des Oberschenkelknochens. Bänder und Muskeln führen dieses Gelenk. 

Bei der Arthrose des Hüftgelenkes wird der Knorpel, der die Oberflächen der gelenkbildenden Anteile überzieht, zerstört. Dabei reiben die Knochen zunehmend aufeinander. Dies führt zu einer Entzündung, die für die Schmerzen verantwortlich ist. 

Anfangs klagen die Patienten überwiegend über einen Schmerz beim Aufstehen, der sich dann durch die Bewegung wieder verliert. In den weiteren Stadien folgt ein Belastungs- und Bewegungsschmerz. Die Beweglichkeit ist zunehmend eingeschränkt.  

 Ursächlich für einen Hüftgelenksverschleiß ist der  Abrieb des Gelenkknorpels durch die normale Belastung. Angeborene und anlagebedingte Fehlstellungen des Hüftgelenkes können diesen Abrieb beschleunigen. Entzündliche Veränderungen, wie rheumatische Gelenkerkrankungen, führen zu einer Zerstörung des Gelenkknorpels. Bei Kindern kann eine Durchblutungsstörung des Oberschenkelkopfes, oder aber eine Verschiebung im Bereich der Wachstumsfuge zu einem vorzeitigen Gelenkverschleiß führen.  

Beim Auftreten einer entsprechenden Beschwerdesymptomatik kann durch die klinische Untersuchung bereits die Diagnose gestellt werden. Röntgenbilder zeigen dann die Verschmälerung des Hüftgelenkspaltes bis hin zu einer Deformierung des Oberschenkelkopfes als Ausdruck der Arthrose.  

 Zunächst stehen konservative Therapiemethoden im Vordergrund. Durch physiotherapeutische Maßnahmen kann die Beweglichkeit verbessert und die Schmerzsymptomatik reduziert werden. Entzündungshemmende Medikamente und Injektionen in das Gelenk können zu einer Beschwerdelinderung führen. 

Im fortgeschrittenen Stadium besteht die Indikation zur operativen Therapie. Bei bestimmten Formen des Hüftgelenkverschleißes kann durch eine Gelenkspiegelung die Glättung der Gelenkflächen erfolgen und hierdurch eine Beschwerdelinderung erzielt werden. In fortgeschrittenen Fällen muss ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt werden. Hier gibt es zahlreiche unterschiedliche Prothesenformen. Grundsätzlich ist zu Unterscheiden zwischen einer zementierten und nicht zementierten Einbringung des Hüftgelenkes. Bei guter Knochenqualität wird das künstliche Hüftgelenk ohne Zement eingebracht. Es verankert sich primär und ist in der Regel sofort belastbar. Liegen Knochenerweichungen (Osteoporose) vor, so wird das künstliche Gelenk mittels Knochenzement fixiert. Im Normalfall bleibt eine Gelenkprothese viele Jahre funktionstüchtig.

Eine Hüftgelenkarthrose führt zu einer erheblichen Einschränkung. Schmerzen und eine Limitierung der Bewegung stehen im Vordergrund. Durch die Implantation eines künstlichen Hüftgelenkes kann die normale Funktion wieder hergestellt werden.